Raspunsuri de la Ministerul Muncii German (Arbeitsamt)
Data: Thursday, October 17 @ 15:20:40 CEST
Subiect: Referinte Greencard


In urma cu doua saptamini am adunat pe forum o serie de intrebari de la cei interesati pe care le-am tradus prin bunavointa domnului Alexandru Draghici si transmis centralei Arbeitsamt din Bonn prin intermediul doamnei Nicoletta Hoppe. Momentan postam raspunsurile in germana urmand ca mai apoi in cazul in care vom avea si traducerea in romana o vom publica si pe asta.

im Folgenden beantworten wir gerne Ihren Fragenkatalog.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Teilbereiche der von Ihnen
an uns gestellten Fragen beantworten können. Es handelt sich um
allgemeine Informationen, die nicht alle Eventualitäten des Einzelfalles
berücksichtigen können. Eine verbindliche und auf den Einzelfall
bezogene Auskunft erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt bzw. Ihrer
Ausländerbehörde. Wir sind nicht bevollmächtigt, verbindliche Auskünfte
oder Rat in ausländerrechtlichen bzw. anderen Fragen zu erteilen, die
nicht die Angelegenheiten der Bundesanstalt für Arbeit betreffen.

1. Gibt die Green Card Regelung Raum für freie Interpretation, wonach
das Arbeitsamt die Gewährung des Arbeitslosengeld nach mindestens 12
Monaten Tätigkeit verweigern kann? Es geht um einen Artikel in der
Zeitschrift "Der Spiegel" wo folgendes geschrieben steht:
"Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt. Die
aber ist an die Aufenthaltserlaubnis gebunden. Wird ein Green-Cardler
arbeitslos, verfällt erst das Aufenthaltsrecht, damit die
Arbeitserlaubnis und schließlich der Anspruch auf Arbeitslosengeld".

Die Gewährung von Arbeitslosengeld für Green Card-Inhaber, bzw. für
Bewerber, die im Rahmen der IT-ArGV in Deutschland tätig waren, richtet
sich nach den gleichen Regelungen und Voraussetzungen, wie für deutsche
Arbeitnehmer. Rechtsgrundlage ist hier das SGB III. Anspruch auf
Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, d. h., beschäftigungslos ist
und eine versicherungspflichtige, wöchentlich mindestens 15 Stunden
umfassende Beschäftigung sucht, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich
beim Arbeitsamt persönlich arbeitslos gemeldet hat. Die
Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb der letzten drei Jahre vor
der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig
beschäftigt war. In Bezug auf Green Cardler ist zu beachten, dass mit
Verlust der Beschäftigung auch die sogenannte Green Card, d.h. die
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis verfällt. Um dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung zu stehen, was eine der Voraussetzungen für den Bezug auf
Arbeitslosengeld darstellt, muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis
vorliegen. Daher ist es wichtig, dass ein von Arbeitslosigkeit
betroffener Green Cardler möglichst schnell bei der Ausländerbehörde und
bei Arbeitsamt vorspricht, um die Voraussetzungen für den Bezug von
Arbeitslosengeld zu schaffen.

2. Wie lautet die Regelung für das Arbeitslosengeld: Betragshöhe und
Dauer?

Diese Informationen finden Sie unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb01_alo.pdf . Hier
sind alle Aspekte verständlich erläutert.

3. Wie kann der Ehegatte (die Ehegattin) einen Job im medizinischen
Bereich bekommen? Sind dafür besondere Bedingungen zu erfüllen? Wird
Studium oder Ausbildung in diesem Bereich anerkannt?

Fragen zur Anerkennung von Ausbildungen oder deren Notwendigkeit für die
Ausübung verschiedener Berufe im medizinischen Bereich erfragen Sie
bitte beim Bildungsministerium. Aktuelle Stellenangebote finden Sie
unter www.arbeitsamt.de

4. Was geschieht nach den 5 Jahren, die für ein Green Card Visum
vorgesehen sind? Kann man ein neues Visum bekommen? Wenn jemand schon
ein Green Card Visum hatte, geht für eine Weile zurück in sein
Heimatland, kann er erneut ein Green Card Visum bekommen?

Die derzeitige Rechtslage sieht eine Ausreise nach Ablauf der Green Card
(max. 5 Jahre) vor. Nach der erstmaligen Arbeitserlaubnis können
innerhalb von fünf Jahren weitere erteilt werden, wenn Sie weiterhin die
Bedingungen des IT-ArgV erfüllen. Eine erneute Arbeitsmarktprüfung, also
ob der Bedarf durch inländische oder Arbeitskräfte aus der EU gedeckt
werden könnte, entfällt. Die übrigen Voraussetzungen wie etwa
vergleichbare Entlohnungsbedingungen müssen weiterhin erfüllt sein. Über
evtl. Rechtsänderungen im Rahmen des voraussichtlich am 01.01.2003
inkrafttretenden Zuwanderungsgesetzes können wir leider zur Zeit noch
keine Auskünfte erteilen.

5. Nach dem Ablauf eines Green Card Visums kann der Besitzer die
Beiträge fürs Arbeitslosengeld, Pflegeversicherung zurückbekommen?

Ausländische Arbeitnehmer, die aus Staaten kommen, mit denen Deutschland
keine Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können nach dem
Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht und nach Ablauf einer
Wartefrist von zwei Jahren die Hälfte der geleisteten
Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet bekommen. Arbeitnehmer,
die mindestens fünf Jahre in Deutschland beschäftigt waren und damit die
Mindestversicherungszeit für eine Altersrente (ab dem 65. Lebensjahr)
erfüllt haben, können eine Rentenzahlung in ihrem Heimatstaat erhalten.
Ausländische Arbeitnehmer aus Staaten, mit denen Deutschland
Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (u. a. Bulgarien, Ungarn,
Slowenien, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien; in Vorbereitung sind
Abkommen mit Tschechien und der Slowakei) können die Wartezeit von fünf
Jahren auch durch Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in
Deutschland (z. B. drei Jahre) und in ihrem Heimatstaat (z. B. zwei
Jahre) erfüllen. Sie erhalten dann eine Altersrente aus den deutschen
Versicherungszeiten. Einige Abkommen (z. B. mit Bulgarien, Ungarn,
Slowenien) ermöglichen eine Beitragserstattung, in der Regel bei einer
Beitragsleistung von weniger als 60 Monaten. Weitere Informationen
finden Sie bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter
http://www.bfa.de/ger/ger_international.5/ger_broschueren.54/ger_54_nr26
.pdf
Eine Erstattung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist nicht
möglich.

6. Ich bin mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet, besitze
nur rumänische Staatsangehörigkeit. Habe ich das Recht auf Sozialhilfe,
wenn er nicht berufstätig ist?

Auskünfte erteilen die Sozialämter (Bundessozialhilfegesetz).

7. Bis das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt, gibt irgend eine
Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung nach den 5 Jahren zu bekommen?

Bitte wenden Sie sich an für die Beantwortung dieser Frage zuständige
Ausländerbehörde bzw. das Bundesministerium des Inneren.

8. Kann das Arbeitsamt einem rumänischen Staatsbürger mit Wohnsitz in
Deutschland einen Job anbieten? Die Person kann nur eine Fremdsprache
aber kein Deutsch.

Sofern keine aufenthalts- oder arbeitserlaubnisrechtlichen Bestimmungen
dagegensprechen, ist dies möglich. Bitte wenden Sie sich im konkreten
Fall an das örtliche Arbeitsamt.

10. Genehmigt das Arbeitsamt eine zweite Beschäftigung bei einer zweiter
Firma, wenn der erste Arbeitgeber damit einverstanden ist?

Hier wäre zunächst zu klären, ob es sich um eine Anschlussbeschäftigung
oder eine Nebenbeschäftigung handelt. Die Erteilung einer Green Card und
die damit erteilte Arbeitsgenehmigung ist gebunden an das bestehende
Beschäftigungsverhältnis. Eine Nebenbeschäftigung ist somit nicht
gestattet bzw. bedürfe einer weiteren Arbeitsgenehmigung zu den
Konditionen des Green Card-Verfahrens. Ein Arbeitgeberwechsel ist jedoch
innerhalb der fünf Jahre jederzeit möglich (s.o). (IT-ArGV)

11. In "Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
zum IT-Sofortprogramm der Bundesregierung"
(http://www.arbeitsamt.de/zav/services/greencard/a232.pdf) wird auf
Seite 13 folgendes geschrieben:
"Ein Jahr nach der Einreise hat Ihr Ehepartner die Möglichkeit, eine
Arbeitserlaubnis zu erhalten. Nach zwei Jahren ehelicher
Lebensgemeinschaft in Deutschland hat der Ehepartner einen Anspruch auf
eine Arbeitsberechtigung.". Ist diese Behauptung rechtmäßig? Denn das
Sozialgesetzbuch III, §286 behauptet:
"Die Arbeitsberechtigung wird unbefristet und ohne betriebliche,
berufliche und regionale Beschränkungen erteilt, soweit durch
Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist."

Antwort s. Frage 14

12. Welche Möglichkeiten zur Anerkennung des Diploms in Recht sind
vorhanden? Ich absolvierte Recht in Rumänien, habe einen Deutschkurs
absolviert, und bin im zweiten Semester in Magister Legum. Kann in
diesem Bereich dann arbeiten?

Bitte richten Sie diese Frage an das zuständige Bildungsministerium.

14. Wie bekommt man die Arbeitsgenehmigung für den Ehepartner nach den
zwei Jahren. Wie soll man vorgehen?

Die Grundlage für die Erteilung einer Arbeitsberechtigung bildet ein
eigenständiges Aufenthaltsrecht nach §19 des Ausländergesetzes. Wichtig
ist demnach auch hier, zuerst den Aufenthaltstitel bei der
Ausländerbehörde ändern zu lassen. Der neue, eigenständige
Aufenthaltstitel kann dann als Grundlage für die Erteilung der
Arbeitsberechtigung nach §286 Sozialgesetzbuch III in Verbindung mit §2
(2) der Arbeitsgenehmigungsverordnung herangezogen werden. Bitte wenden
Sie sich bei weiteren Fragen zur Arbeitsberechtigung an Ihr örtliches
Arbeitsamt.

15. Wenn man weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, braucht man dann
keine Arbeitsgenehmigung?

Auch Beschäftigungen von weniger als 15 Std./Woche unterliegen der
Arbeitserlaubnispflicht. Diese wird beim örtlichen Arbeitsamt erteilt.

16. Falls man eine Praktikum in einer Firma machen möchte (6Monaten bis
1 Jahr) braucht man eine Arbeitsgenehmigung?

Auch Praktika unterliegen der Arbeitserlaubnispflicht. Diese wird beim
örtlichen Arbeitsamt erteilt.

17. Als Student kann man eine Tätigkeit als Werkstudent nachgehen?
Braucht man dann eine Arbeitsgenehmigung?

Grundsätzlich ist auch hier eine Arbeitserlaubnis notwendig. Wichtig
ist, ob der Student im Ausland oder bei einer dt. Universität
eingeschrieben ist. Bei einem Studium in Deutschland ist das örtliche
Arbeitsamt für die Erteilung der Arbeitserlaubnis verantwortlich. Bei
Studenten aus dem Ausland erteilt die ZAV die notwendigen Informationen
bzw. die Erlaubnisse. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit uns unter
mailto:Bonn-ZAV.Info-Auslaendische-Studenten@arbeitsamt.de Kontakt auf.

18. Ist das Arbeitsrecht vom Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Nein, es handelt sich um Bundesrecht.

19. Sowohl in meinem Pass als auch auf der Arbeitserlaubnis steht die
Firma, bei der ich zur Zeit arbeite. Soweit ich weiß, das GreenCard ist
nicht an dem Arbeitsplatz gebunden und beim Wechsel des Arbeitsplatzes
soll ich mein Visum und meine Arbeitserlaubnis ändern lassen. Kann ich
während der 5 Jahre das Unternehmen jederzeit wechseln? Auch nach dem
31.07.2003? (Das ist das Datum, ab dem, laut der Verordnung für die
IT-Fachkräfte, keine GreenCards mehr gewährt werden).

Nach der erstmaligen Arbeitserlaubnis können innerhalb von fünf Jahren
weitere erteilt werden, wenn Sie weiterhin die Bedingungen des IT-ArGV
erfüllen. Eine erneute Arbeitsmarktprüfung, also ob der Bedarf durch
inländische oder Arbeitskräfte aus der EU gedeckt werden könnte,
entfällt. Die übrigen Voraussetzungen wie etwa vergleichbare
Entlohnungsbedingungen müssen weiterhin erfüllt sein. Bitte erfragen Sie
die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes ab dem 01.01.03 zu einem
späteren Zeitpunkt. Hierüber liegen uns zur Zeit keine verbindlichen
Informationen vor.


Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten,
möchte aber erneut darauf hinweisen, dass diese allgemeinen
Informationen nicht jedem Einzelfall gerecht werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Christoph Ziegenhohn

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Internationale Arbeitsvermittlung
ZAV IT-Sonderteam
53107 Bonn
Tel.: +49 228 713 1212
Fax: +49 228 713 1166
E-Mail: Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsamt.de






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